ERSTGESPRÄCH
Die Beziehung zwischen der KlientIn und der Psychotherapeutin spielt in der Psychotherapie eine wichtige Rolle. Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und auch dem Festlegen des weiteren Ablaufs sowie der Rahmenbedingungen.
ABSAGEREGELUNG
Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich andernfalls das vollständige Honorar in Rechnung stellen muss.
VERSCHWIEGENHEIT
Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz einer Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, dass ich keinerlei Inhalte aus der Therapie sowie die Tatsache, dass Sie überhaupt eine Therapie in Anspruch nehmen, nach außen trage. Die Verschwiegenheitspflicht stellt eine essenzielle Grundlage meiner Arbeit dar, welche es Ihnen ermöglicht, frei und offen in einem geschützten und sicheren Rahmen über alles zu sprechen.